- 31/05/2018
- By Tobias Kosmalla
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Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, können Städte und Kommunen künftig Fahrverbote verhängen. Betroffen sind aber keineswegs nur Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 5 und schlechter. Es ist auch möglich, Fahrverbote für Ottomotoren der Abgasnorm 2 und darunter auszusprechen. Das alles sind Kann-Bestimmungen und die jeweilige Stadt muss selbst entscheiden. Aber kein Grund zur Panik – selbst Hamburg, das ein Fahrverbot für einen bestimmten Bereich verhängt hat, bietet allen, die diese Normen nicht erfüllen, eine Ausweichstrecke an.