Umweltbonus für Elektrofahrzeuge verlängert

Um in Deutschland einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wurde seit 2016 der Kauf von Elektrofahrzeugen mit einem Umweltbonus gefördert. Um die Zahl der Elektromobile weiter zu erhöhen, wurde der Zuschuss Ende 2019 verlängert und attraktiver gestaltet.

Elektroauto Ladestation

Die staatliche Förderung soll bis zum Versiegen der Bundesmittel laufen oder bis zum 31.12.2025. Die Bundesrepublik Deutschland will damit den Absatz von Elektromobilen erhöhen, um so eine effektivere Luftreinhaltung zu bewirken und die Klimaziele 2030 zu erreichen. Das bereits 2016 aktivierte Förderprogramm reichte nicht aus, um bis 2019 einen für das Klima signifikaten Bestand von Elektroautos zu erzielen. Ab dem 5.11.2019 wurde das Programm daher verlängert, erweitert und mit deutlich höheren Zuschüssen ergänzt.

Wer ist förderberechtigt?

Einen Antrag können Privatpersonen und Unternehmen stellen sowie Vereine, Stiftungen und Körperschaften, für die ein Elektromobil mit mindestens 6 Monate Haltedauer zugelassen ist. Der Umweltbonus ist für den Kauf oder das Leasing eines noch nicht geförderten Elektrofahrzeugs möglich. Der Erwerb kann in jedem beliebigen EU-Mitgliedsland erfolgt sein, muss aber ab dem 5.11.2019 erstmalig zugelassen worden sein.

Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören u.a. reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektromobile, Brennstoffzellenfahrzeuge, Autos mit einem CO2-Ausstoß von maximal 50g pro Kilometer und Fahrzeuge, die nachweislich keine CO2-Emissionen aufweisen. Neu ist die Fördermöglichkeit für den Kauf eines Fahrzeugs mit zweiter Zulassung im Inland. Detailiertere Angaben und eine vollständige Auflistung der förderberechtigten Elektrofahrzeuge gibt es auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Antragsstellung und Höhe der Förderung

Die Förderung wird wie bisher zu 50% vom Fahrzeughersteller übernommen und zu 50% vom Bund.

  • Förderzuschuss für ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 €: 3000 €
  • Förderzuschuss für ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von 40.000 – 65.000 €: 2500 €
  • Förderzuschuss für ein von außen aufladbares Hybridelektromobil mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 €: 2250 €
  • Förderzuschuss für ein von außen aufladbares Hybridelektromobil mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 €: 1875 €

Die Antragstellung kann bis spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller erfolgen. Anträge können ausschließlich online auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

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