Weiteres Förderprogramm zur SCR-Nachrüstung bis Ende Oktober 2020

Am 02.03.2020 wurde im Bundesanzeiger eine Neuauflage der SCR-Nachrüstung für Dieselfahrzeuge angekündigt. Damit geht das am 29.2.2020 ausgelaufene Förderprogramm für dieselbetriebene Handwerker- und Lieferfahrzeuge in die nächste Runde.

Wie auch beim bisherigen SCR-Programm sind alle dieselbetriebenen Dienstfahrzeuge mit 2,8-7,5 t zugelassenem Gesamtgewicht förderberechtigt. Ebenfalls Voraussetzung ist der Firmensitz in einer der in den Förderrichtlinien (Anhang II der jeweils geltenden Förderrichtlinie) genannten Städte, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Dazu gehören auch die angrenzenden Landkreise. Zudem können Besitzer gewerblicher Fahrzeuge, die regelmäßig nennenswerte Aufträge in den betroffenen Gebieten haben, einen Antrag stellen.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat den Förderaufruf mittlerweile veröffentlicht. Förderanträge können somit ab sofort bis zum 31.10. 2020 auf dem Online-Portal easy-Online gestellt werden. Bei allen erfolgreich beantragten Projekten gilt eine Laufzeit bis 31.12. 2020.

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